Der Elementarbereich bezeichnet seit der Bildungsreformdebatte in den siebziger Jahren des zwanzigsten Jahrhunderts die Elementarstufe des Bildungswesens, ist aber in Deutschland Teil des Kinder- und Jugendhilfebereichs. Die verschiedenen Einrichtungen für Kinder von 0 – 6 Jahren werden als Kindertageseinrichtungen zusammengefasst.